Pflege auch Zuhause möglich ...... JA !!
Achtung: An alle Pflegegeldempfänger:
Denken Sie an den verpflichtenden Beratungseinsatz nach §37/3
Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.
Ablauf: Der Pflegeberater erfasst die Stammdaten und überprüft die Pflege- und Betreuungssituation.
Häufigkeit: Bei Pflegegrad 2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.
- Zweck: Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern und die Angehörigen zu unterstützen.