Pflege auch Zuhause möglich ......  JA !!


Achtung: An alle Pflegegeldempfänger:
Denken Sie an den verpflichtenden Beratungseinsatz nach §37/3

Der Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI ist ein regelmäßiger Beratungsbesuch für pflegebedürftige Menschen, die zu Hause von Angehörigen gepflegt werden.


Ablauf: Der Pflegeberater erfasst die Stammdaten und überprüft die Pflege- und Betreuungssituation.

Häufigkeit: Bei Pflegegrad
2 und 3 ist der Beratungseinsatz halbjährlich erforderlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich.

  • Zweck: Ziel ist es, die Pflegequalität zu sichern und die Angehörigen zu unterstützen.